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   BVerwG, 15.03.1968 - VII P 3.67   

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BVerwG, 15.03.1968 - VII P 3.67 (https://dejure.org/1968,1615)
BVerwG, Entscheidung vom 15.03.1968 - VII P 3.67 (https://dejure.org/1968,1615)
BVerwG, Entscheidung vom 15. März 1968 - VII P 3.67 (https://dejure.org/1968,1615)
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 21.11.1958 - VII P 3.58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 15.03.1968 - VII P 3.67
    Wie der Senat bereits in dem Beschluß vom 21. November 1958 - BVerwG VII P 3.58 - (BVerwGE 7, 331 [BVerwG 21.11.1958 - VII P 3/58]) ausgesprochen hat, schafft die Eintragung in das Wählerverzeichnis lediglich die formellen Voraussetzungen für die faktische Ausübung des Wahlrechts; ein Bediensteter geht aber seines Wahlrechts nicht dadurch verlustig, daß er im.

    Die vom Beschwerdegericht erörterte Frage der organisatorischen Eingliederung gewinnt erst dann an Bedeutung, wenn der in der Dienststelle Tätige in keinen beamten- oder arbeitsrechtlichen Beziehungen zu ihr steht (so z.B. der dem Beschluß des Senats vom 21. November 1958 - BVerwG VII P 3.58 - [EVerwGE 7, 331] zugrunde liegende Fall) oder die rechtlichen Beziehungen zur Dienststelle nur auf wenige Tage begrenzt sind und periodisch neu begründet werden müssen (so der vom Senat kürzlich entschiedene Fall der Rentenzahlkräfte , Beschluß vom 8. Dezember 1967 - BVerwG VII P 17.66 -).

  • BVerwG, 08.12.1967 - VII P 17.66

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 15.03.1968 - VII P 3.67
    Die vom Beschwerdegericht erörterte Frage der organisatorischen Eingliederung gewinnt erst dann an Bedeutung, wenn der in der Dienststelle Tätige in keinen beamten- oder arbeitsrechtlichen Beziehungen zu ihr steht (so z.B. der dem Beschluß des Senats vom 21. November 1958 - BVerwG VII P 3.58 - [EVerwGE 7, 331] zugrunde liegende Fall) oder die rechtlichen Beziehungen zur Dienststelle nur auf wenige Tage begrenzt sind und periodisch neu begründet werden müssen (so der vom Senat kürzlich entschiedene Fall der Rentenzahlkräfte , Beschluß vom 8. Dezember 1967 - BVerwG VII P 17.66 -).
  • BVerwG, 26.11.2008 - 6 P 7.08

    Personalrat der Zentrale des Bundesnachrichtendienstes; Wahlanfechtungsrecht der

    Dem Wählerverzeichnis kommt eine verbindliche Entscheidung über die Wahlberechtigung nicht zu (vgl.Beschlüsse vom 21. November 1958 - BVerwG 7 P 3.58 - insoweit bei BVerwGE 7, 331 und Buchholz 238.3 § 9 PersVG Nr. 1 nicht abgedruckt undvom 15. März 1968 - BVerwG 7 P 3.67 - Buchholz 238.32 § 7 PersVG Berlin Nr. 1 S. 2).
  • BVerwG, 22.09.2015 - 5 P 12.14

    Beteiligtenfähigkeit des Wahlvorstandes; Erlöschen des Amtes des Wahlvorstandes;

    Die Eintragung in das Wählerverzeichnis schafft lediglich die formellen Voraussetzungen für die faktische Ausübung des Wahlrechts, ohne dass ihr eine verbindliche Entscheidung über die Wahlberechtigung zukommt (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 15. März 1968 - 7 P 3.67 - Buchholz 238.32 § 7 PersVG Berlin Nr. 1 S. 2 und vom 26. November 2008 - 6 P 7.08 - BVerwGE 132, 276 Rn. 24).
  • BVerwG, 20.06.1990 - 6 P 2.90

    Sitzverteilung bei Unterlassen der Einreichung eines Wahlvorschlages

    Dieses hindert jedoch nicht, daß die Anfechtenden ihren Antrag auf die Wahl einer Gruppe beschränken oder daß das Gericht auf einen nicht eingeschränkten Wahlanfechtungsantrag hin die Feststellung der Ungültigkeit der Wahl auf die Gruppe beschränkt, auf die sich der die Anfechtung rechtfertigende Verstoß nur ausgewirkt haben kann (vgl. BVerwG, Beschluß vom 15. März 1968 - BVerwG 7 P 3.67 -, PersV 1968, 161, 162 sowie BVerwGE 65, 297, 299 f.).

    Nur insoweit ist die Wahl für ungültig zu erklären (vgl. BVerwG, Beschluß vom 15. März 1968 - BVerwG 7 P 3.67 -, a.a.O.; BVerwGE 65, 297 299 f.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.09.2012 - 20 A 510/12

    Wahlberechtigung zur Wahl der Personalvertretung bei Tätigkeit innerhalb einer

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 30. Juni 1980 6 P 9.80 , Buchholz 238.34 § 4 HmbPersVG Nr. 1 = PersV 1981, 245 = ZBR 1981, 130, und Beschluss vom 15. März 1968 VII P 3.67 , Buchholz 238.32 § 7 BlnPersVG Nr. 1 = PersV 1968, 161 = ZBR 1968, 20; OVG NRW, Beschluss vom 25. Oktober 2001 1 A 315/01.PVL , PersV 2002, 502.
  • BVerwG, 18.03.1981 - 6 P 17.79

    Personalangelegenheiten der Tutoren - Mitbestimmung des Personalrats -

    Zur Begründung hat es im Beschluß vom 15. März 1968 - BVerwG 7 P 3.67 - (PersV 1968, 161 = Buchholz 238.32 § 7 PersVG Berlin Nr. 1) ausgeführt, ihre Aufgabe bestehe in der Unterstützung des wissenschaftlichen Lehrbetriebes und damit in einer geistigen Tätigkeit.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.10.2001 - 1 A 315/01

    Wahlberechtigung eines Arbeitnehmers bei einem Übergang seines

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 15. März 1968 - VII P 3.67 -, PersV 1968, 161; Cecior/ Dietz/Vallendar/Lechtermann/Klein, a.a.O., § 22 Rn. 22, m.w.N.
  • BVerwG, 05.02.1971 - VII P 11.70

    Mitbestimmung eines Personalrates bei der Versetzung eines Angestellten auf eine

    Maßgebend ist allein, wie der Senat in dem Beschluß vom 15. März 1968 - BVerwG VII P 3.67 - (PersVertr. 1968 S. 161 [162]) zu den gleichlautenden Vorschriften des Personalvertretungsgesetzes für das Land Berlin ausgesprochen hat, die rechtliche Natur eines Dienstverhältnisses, nicht die ausgeübte Funktion.
  • BVerwG, 29.01.2020 - 1 WRB 4.18

    Erfolgreiche Rechtsbeschwerde im Wahlanfechtungsverfahren nach dem SBG ; Die

    Daher kann die Nichteinlegung eines Einspruches das Anfechtungsrecht nicht ausschließen (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 15. März 1968 - 7 P 3.67 - juris Rn. 17 und vom 30. Juni 1980 - 6 P 9.80 - juris Rn. 12).
  • BVerwG, 29.11.1983 - 6 P 22.83

    Anfechtung der Personalratswahl eines Abendgymnasiums - Ungültigkeit der Wahl

    Wäre nämlich die Verfolgung subjektiver Rechte Gegenstand des Verfahrens, müßte auch der einzelne zu Unrecht von der Wahl ausgeschlossene Beschäftigte sie anfechten können (BVerwG, Beschluß vom 15. März 1968 - BVerwG 7 P 3.67 - [PersV 1968, 161, 162]).
  • OVG Bremen, 02.02.1970 - P V 1/69

    Wahl der Angestellten in der Gruppe der Arbeiter bei der Wahl zum örtlichen

    Es ist vielmehr eine Teilaufhebung zulässig und geboten, denn es steht zur Überzeugung des Oberverwaltungsgerichts fest, dass sich der genannte Verstoss nur für die Wahl der Gruppe der Arbeiter ausgewirkt haben kann und dass weitere erhebliche Verstösse im Sinne des § 22 BPersVG nicht vorgekommen sind (vgl. BVerwG, Beschluss vom 15.3.1968, VII P 3/67 , ZBR 1968/260; BVerwG, Beschluss vom 26.10.1962, VII P 15/61 , AP § 22 BPersVG Nr. 18).
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